Statuten

Am 29. April 2011 haben 34 Stifterinnen und Stifter den neuen Verein ins Leben gerufen und die Vereinsstatuten genehmigt. Grund dafür waren Vorgaben der kantonalen Behörden sowie eine rechtlich klare Abgrenzung zur Stiftung Haus Morgenstern. Die an der Gründungsversammlung nicht anwesenden bisherigen Stifterinnen und Stifter wurden mit allen Rechten und Pflichten in den Gönnerverein aufgenommen. Somit gehörten dem neuen Verein bei der Gründung 76 Mitglieder an.

Vereinsstatuten

Am 6. Juni 2011 wurde der neu gegründete Gönnerverein Haus Morgenstern im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen.

Handelsregisterauszug

Vereinszweck

Der Verein bezweckt die finanzielle und ideelle Unterstützung der Stiftung Haus Morgenstern und fördert in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Anliegen von Menschen mit einer Behinderung.
Haus Morgenstern